Schulhaus Gerhalde
Offener Wettbewerb: 1. Rang
Architekt: Gantenbein Brüschweiler Architekten | Neukirch Egnach
Projektierung und Realisierung: stalder landschaften bsla sia
Bauherrschaft: Hochbauamt Stadt St. Gallen
Sanierung Schulhaus und Neubau Turnhalle
Das Schulhaus Gerhalde ist ein wertvoller Zeitzeuge des Baustils der Jahrhundertwende. Die Schulanlage ist aus dem Innenstadtbereich und von den umgebenden Quartieren sehr gut wahrnehmbar und stellt einen siedlungsbildprägenden Freiraumkomplex dar. Auf Grund nur weniger subtiler Eingriffe wird dies weiterhin gewährleistet. Die neue Turnhalle wird im Bereich des jetzigen Hartplatzes platziert. Folglich wird der Geländeversatz nach Süden verschoben und bildet zusammen mit der bestehenden südlichen Böschung vor dem Schulhaus eine Einheit. Dieser Eingriff beruhigt und klärt die Situation. Die Turnhalle nimmt eine untergeordnete Rolle im Schulareal ein. Einzig das grosse Rahmenfenster im Südhang lässt einen weiteren Bau auf dem Schulareal erahnen.
Das bestehende, differenzierte Freiraumangebot im Umfeld des Schulareals wird weitgehend erhalten und mit zurückhaltenden Eingriffen der neuen Situation angepasst. Damit wird die zugrunde liegende Gestaltungsidee weiter unterstützt und auf die siedlungsbildprägende Situation der Anlage Rücksicht genommen. Der Pausenhof im Osten mit einer bestehenden Kastaniereihe bildet zusammen mit dem neuen Hartplatz und dem gedeckten Bereich einen grosszügigen und durchgehenden Aufenthaltsbereich. Über einen direkten Abgang wird das Rasenfeld unabhängig vom Turnhallenbetrieb erreichbar. Das bestehende Rasenspielfeld wird in seiner grösstmöglichen Ausdehnung erhalten. Dies bietet Möglichkeiten für die unterschiedlichsten Betätigungen im schulischen wie auch ausserschulischen Betrieb.
Aus dem Jurybericht: ...zusammenfassend betrachtet wurde mit dieser Wettbewerbsarbeit ein Vorschlag ausgearbeitet, der aufzeigt, wie mit wenigen und klar gesetzten Massnahmen diese anspruchsvolle Bauaufgabe überzeugend gelöst werden kann. Bestechend ist die Feststellung, dass trotz dem Mehrvolumen, das in die Gesamtanlage eingeführt wird, die nutzbaren Freiflächen gegenüber dem bestehenden Zustand nicht nur deutlich verbessert, sondern auch vergrössert werden. Die festgestellten Mängel liegen alle eher im Detailbereich und sind lösbar.